KLASSE D
Mindestalter
24 Jahre*
Einschlussklasse: D1
Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
*Bei Erteilung der Fahrerlaubnis
1. während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/in”,
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder
– einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D1 und D1E 18 Jahre bzw. zu den Klassen D und DE 20 Jahre (Linienverkehr bis 50 km: 18 Jahre).
2. nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beträgt das Mindestalter für die Klasse D 23 Jahre (Linienverkehr bis 50 km 21 Jahre)
3. nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beträgt das Mindestalter für die Klasse D 21 Jahre.
Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
Bei Vorbesitz der Klasse B länger als 2 Jahre schreibt der Gesetzgeber folgende Mindestausbildung vor :
Dienstleistung | Betrag in € |
Grundbetrag (inkl. theoretischer Unterricht und betreutes Lernen) | 579,00€ |
Fahrstunde Übungsfahrt (a 45 min.) | 105,00€ |
Fahrstunde Sonderfahrten (a 45 min.) | 115,00€ |
Vorstellung theoretischePrüfung zzgl. Prüfgeb. für TÜV Prüfstelle | 38,50€ |
Vorstellung praktischePrüfung zzgl. Prüfgebühren für TÜV Prüfstelle | 280,00€ |
Lehrmaterial | 79,00€ |
Dieses Angebot umfasst kein Festpreisangebot, sondern richtet sich nach unseren Erfahrungswerten. Der tatsächliche Ausbildungsumfang richtet sich nach dem Lernvermögen des Bewerbers. Sollte zusätzlicher Ausbildungsbedarf bestehen, so erhöht sich dieses Angebot um den tatsächlichen Ausbildungsaufwand.
Diverse Kurse sind miteinander kombinierbar, sprich uns hierzu an.
Die Anzahl der Übungs- und Sonderfahrten können bei jedem Schüler anders sein.