BUS
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (PV)
Voraussetzungen
•Keine
•Der Bus-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:◦21 Jahre bei Bussen der Klasse D1 und D1E bis max. 16 Fahrgastplätze im Reise- und Linienverkehr
◦21 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätze bis 50 km Linienlänge und kein Reiseverkehr
◦23 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätze über 50 km Linienlänge und im Reiseverkehr
Ausbildungsdauer
•140 h Unterricht á 60 min davon 10 h praktische Ausbildung
•Verkürzung der Ausbildung bei Umsteigern von Berufskraftfahrer Lkw auf Bus auf 35 h (davon 2,5 h praktische Ausbildung)
Inhalte
•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
•Sicherheit der Fahrgäste und der Ladung
•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Personenbeförderungsgesetz, BO-Kraft, EU-Vorschriften
•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,
•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter
•Praktische Fahrübungen
Unterrichtsform
•Vollzeit: 140 h in 25 Tagen
Prüfung
•Nur eine theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen
•Dauer 90 min
•Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 min
•Verkürzung bei Umsteigern auf 45 min
Preise (ohne IHK-Gebühr)
Neueinsteiger:
Kurs á 140 h 2391.36 €
Umsteiger: Kurs á 35 h 910,00 €
Quereinsteiger: Kurs á 35 h 910,00 €
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
Neueinsteiger:
•Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen
Umsteiger:
•Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger:
•Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)